Familienzulagen
durchsetzen

Kinderzulagen, Ausbildungszulagen und Geburtszulagen
rechtlich durchsetzen - schnell und erfolgreich

97%
Erfolgsquote
CHF 3,200
Ø durchgesetzt pro Fall
4-6
Wochen Bearbeitungszeit

Was sind Familienzulagen?

Kinderzulagen

Monatliche Unterstützung für jedes Kind bis zum 16. Lebensjahr. In der Schweiz mindestens CHF 200 pro Monat.

CHF 200-300/Monat

Ausbildungszulagen

Zusätzliche Unterstützung für Kinder in Ausbildung zwischen 16 und 25 Jahren.

CHF 250-400/Monat

Geburtszulagen

Einmalige Zahlung bei der Geburt oder Adoption eines Kindes.

CHF 1,000-2,000

Typische Probleme bei Familienzulagen

Arbeitgeberwechsel oder Selbständigkeit

Beim Wechsel zwischen angestellter und selbständiger Tätigkeit entstehen oft Lücken in der Familienzulage. Viele Eltern verlieren monatelang ihre Ansprüche.

Grenzüberschreitende Beschäftigung

Arbeiten Sie in Deutschland, Frankreich oder anderen EU-Ländern? Die Koordination zwischen verschiedenen Sozialversicherungssystemen ist komplex und fehleranfällig.

Nachzahlung und Verjährung

Nicht geltend gemachte Familienzulagen können bis zu 5 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Das können schnell mehrere tausend Franken sein.

Komplexe Familiensituationen

Scheidung, Patchwork-Familien oder gemeinsames Sorgerecht: Wer hat Anspruch auf die Familienzulagen? Die Rechtslage ist oft unklar.

So helfen wir Ihnen

1

Vollständige Fallanalyse

Wir prüfen Ihre Arbeitshistorie, Familiensituation und alle relevanten Dokumente. Dabei decken wir oft übersehene Ansprüche auf.

2

Rechtlich wasserdichte Anträge

Unsere Rechtsexperten erstellen fehlerfreie Anträge mit allen notwendigen Belegen und Begründungen.

3

Behördenkommunikation

Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit Ausgleichskassen und Familienzulagenstellen.

4

Durchsetzung bis zum Erfolg

Bei Ablehnungen führen wir Einsprachen durch und gehen notfalls vor Gericht.

Familienzulagen Beratung

Erfolgsgarantie

Falls wir Ihre Familienzulagen nicht durchsetzen können, erhalten Sie Ihr Geld zurück.

  • Kostenlose Erstberatung
  • Transparente Preisgestaltung
  • Persönlicher Ansprechpartner

Investition in Ihre Familienrechte

Basis-Paket

CHF 890
  • Einfache Familienzulagen-Fälle
  • Vollständige Fallbearbeitung
  • Erfolgsgarantie

Für Standardfälle ohne besondere Komplexität

BELIEBT

Premium-Paket

CHF 1,290
  • Komplexe Fälle & Nachzahlungen
  • Grenzgänger-Beratung
  • Prioritäre Bearbeitung
  • Einsprachen & Rekurse

Für schwierige Fälle mit hohem Nachzahlungspotential

Gerichts-Paket

CHF 2,490
  • Gerichtsverfahren inklusive
  • Anwaltliche Vertretung
  • Komplette Prozessbegleitung

Für Fälle mit Gerichtsverfahren oder höchster Komplexität

💡 Unser Tipp: Die meisten Fälle können mit dem Premium-Paket erfolgreich abgeschlossen werden.

Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. Kostenlose Erstberatung in allen Paketen enthalten.

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Familienzulagen in der Schweiz: Rechtliche Grundlagen und Durchsetzung

Das Schweizer Familienzulagensystem basiert auf dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) und gewährleistet allen Arbeitnehmenden sowie Selbstständigerwerbenden mit Wohnsitz in der Schweiz grundsätzlich Anspruch auf Familienzulagen. Diese staatliche Unterstützung soll die finanzielle Belastung von Familien mindern und einen Beitrag zu den Kosten des Kindesunterhalts leisten.

In der Praxis entstehen jedoch häufig Probleme bei der korrekten Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Besonders komplex wird die Situation bei grenzüberschreitender Beschäftigung, wo die Koordinationsregeln der europäischen Sozialversicherungssysteme greifen. Hier müssen nicht nur schweizerische Bestimmungen, sondern auch internationale Abkommen und EU-Verordnungen beachtet werden. Viele Familien verlieren dadurch ihre rechtmäßigen Ansprüche oder erhalten nur unvollständige Leistungen.

Ein weiterer Problembereich betrifft den Übergang zwischen verschiedenen Erwerbsformen. Wechselt eine Person von einer angestellten Tätigkeit in die Selbstständigkeit oder umgekehrt, entstehen oft Lücken in der Familienzulagen-Berechtigung. Die verschiedenen Ausgleichskassen und Familienausgleichskassen kommunizieren nicht automatisch miteinander, wodurch Ansprüche verloren gehen können. Rückwirkende Nachzahlungen sind zwar bis zu fünf Jahre möglich, müssen jedoch aktiv geltend gemacht werden.

Unser Expertenteam kennt die Fallstricke des Systems aus langjähriger Praxis und kann auch in schwierigen Konstellationen die optimale Lösung finden. Durch systematische Aufarbeitung der Erwerbsbiografie und genaue Prüfung aller Anspruchsgrundlagen gelingt es uns regelmäßig, übersehene Forderungen aufzudecken und erfolgreich durchzusetzen. Die Investition in professionelle Rechtshilfe amortisiert sich dabei meist bereits durch die erste erfolgreiche Nachzahlung.